...und der Patentabteilung sind im Einspruchsschriftsatz auch die Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen, im Einzelnen angegeben (§ 59 Abs. 1 Satz 4 PatG). 28 2.2.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Einspruchsbegründung dieser gesetzlichen Anforderung, wenn sie die für die Beurteilung der behaupteten Widerrufsgründe maßgeblichen Umstände im Einzelnen so darlegt, dass der Patentinhaber...