...daran, dass der Anwaltsgerichtshof ebenfalls zu Recht und verfahrensfehlerfrei zu der Beurteilung gelangt ist, dass die Tätigkeit der Klägerin, wie § 46a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BRAO dies verlangt, den Anforderungen des § 46 Abs. 2 bis 5 BRAO entspricht. 12 Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 BRAO üben Angestellte anderer als der in § 46 Abs. 1 BRAO genannten Personen oder Gesellschaften - dies sind Rechtsanwälte, Patentanwälte...