...Dann darf nach Auffassung des Senats ein Patentanwalt auch auf die Richtigkeit der langjährigen Gebührenpraxis des DPMA vertrauen (zum Vertrauensschutz, der regelmäßig keine Sorgfaltsverletzung des Anwalts darstellt, siehe Schulte/Schell, a. a. O., § 123 Rn. 96, 106 und Engels, a. a. O., § 123 Rn. 41; wie hier BPatG, Beschluss vom 8. März 2016, 10 W (pat) 70/14, Rn. 7 – juris)....