...September 2001 hat die Prüfungsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts die Anmeldung u. a. mit der Begründung beanstandet, dass der ursprünglich beanspruchte Patentanspruch 1 nicht neu sei und dass im Übrigen die Einordnung der Patentansprüche 4, 7, 8, 28, 29 als Nebenansprüche im Hinblick auf § 4 Abs. 5 PatAnmVO unzulässig sei, weil die genannten Ansprüche keine - im Rahmen der Einheitlichkeit...