...Zebisch und die Richterin Zimmerer für Recht erkannt. I. Das europäische Patent 1 395 851 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Umfang der Patentansprüche 1 bis 9, sowie 11, 13 und 15, soweit sich diese jeweils auf einen der vorgenannten Ansprüche rückbeziehen, für nichtig erklärt. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. III....