...Das Oberlandesgericht München stellt darauf ab, bereits aus der in § 2 Abs. 1 PBefG enthaltenen Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 PBefG ergebe sich, dass es auf die faktische Beförderung ankomme. Dabei wird jedoch übersehen, dass § 1 Abs. 1 PBefG allein den sachlichen Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes regelt; hierfür kommt es in der Tat auf die faktische Beförderung von Personen an....