...Ergänzend führte er als neuen Sachvortrag aus, dass sich eine Befangenheit der Berufsrichter im jetzigen Termin ergebe, da die Terminierung zur nunmehrigen Hauptverhandlung abermals rechtsfehlerhaft und willkürlich erfolgt sei, wobei sich das Gericht wiederum über einen geschaffenen Vertrauenstatbestand hinweggesetzt habe, wie dieser bereits für die frühere Verfahrensterminierung durch das Oberlandesgericht...