...Der Kläger habe seine Schadenanzeige arglistig falsch abgefasst, um den tatsächlichen Unfallhergang zu verschleiern und die Entschädigungsregelung in seinem Sinn zu vereinfachen. 7 Das Oberlandesgericht hat auf die Berufung des Klägers das Urteil geändert und die Beklagte zur Zahlung von 110.592,44 € sowie Erstattung von Sachverständigenkosten zuzüglich Zinsen Zug um Zug gegen Vorlage der Zahlungsnachweise...