...Diese Verordnungen fänden keine Anwendung auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Versorger und dem Endabnehmer, sondern regelten Fragen der Messung zwischen Versorgungsunternehmen und Netzbetreibern. 7 Die Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, dass der Kläger die Zahlung gemäß § 17 Abs. 1 StromGVV/GasGVV nicht verweigern könne. Zum einen sei diese Vorschrift nicht anwendbar....