...MarkenG zwischen der angegriffenen Marke und der Widerspruchsmarke, da der Begriff "Netcom" selbst kennzeichnungsschwach sei und keine selbständig kennzeichnende und kollisionsbegründende Stellung in der angegriffenen Marke einnehmen könne, weshalb fernliege, dass beide Marken gedanklich miteinander in Verbindung gebracht würden....