...Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit liegen die Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG nicht vor, da die angegriffene Marke einen hinreichenden Abstand zur Widerspruchsmarke aufweist. 30 Die Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Marken ist nach deren Ähnlichkeit im (Schrift-)Bild, im Klang und im Bedeutungs- oder Sinngehalt zu beurteilen, weil Marken auf die von...