...Nach Auffassung der Markenstelle fehlt der angemeldeten Marke die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Der Markenteil „Portfolio“ bezeichne in finanztechnischer Hinsicht den gesamten Wertpapierbestand in einem Depot und im Management- und Marketingbereich eine Kollektion von Produkten, Dienstleistungen, Projekten und Marken, die ein Unternehmen anbiete....