...Inwiefern äußere Mängel die Beweiskraft einer Urkunde ganz oder teilweise aufheben oder mindern, entscheidet das Gericht gemäß § 419 ZPO nach freier Überzeugung. Davon ist der Anwaltsgerichtshof zutreffend ausgegangen. Die fehlende Unterschrift schließt nicht aus, dass der Tag der Zustellung richtig beurkundet worden ist....