...Einen solchen Plan habe die Klägerin jedoch weder aufgestellt noch Gründe dargetan, aus denen dies hier ausnahmsweise entbehrlich sein könnte. 9 Der Hilfsantrag der Klägerin sei bereits mangels Feststellungsinteresses unzulässig, da der Beklagte nicht bestritten habe, dass die streitgegenständlichen Einlageraten bei einem Ausgleich nach § 155 HGB entsprechend zu berücksichtigen seien....