...Auch verfüge die ältere Marke mangels entgegenstehender Anhaltspunkte über eine normale/durchschnittliche Kennzeichnungskraft. Unter diesen Umständen sei die ältere Marke zur Vermeidung von Kollisionen berechtigt, die Einhaltung eines deutlichen Abstandes zu fordern, an den aufgrund der oben genannten Aspekte, die sich verwechslungsfördernd auswirken, strenge Anforderungen zu stellen seien....