...Ein solcher Mangel ist nicht feststellbar. 14 Die Beklagte führt hierzu mit ihrer Beschwerde aus, das Oberverwaltungsgericht habe in seinen Erwägungen zu den Urteilsaussprüchen zu a) und c) außer Betracht gelassen, dass nach den Angaben des LGB nicht nur die zum Gegenstand eines bergrechtlichen Zulassungsverfahrens gemachten Erweiterungsflächen, sondern die Grundstücke des gesamten Tagebaus grundeigene...