...Dabei kann offen bleiben, ob der Vortrag des Klägers zutrifft, wonach die Rechtspflegerin die Verkäuferin H. aufgefordert hat, sich beim Vizepräsidenten des Landgerichts über den Kläger zu beschweren, und das entsprechende Beschwerdeschreiben vorformuliert hat. Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob ein solches Verhalten der Rechtspflegerin rechtswidrig wäre....