...Soweit die Rechtsbeschwerde darauf hinweist, dass in der D11 eine zentrale Seele, welche eine poröse Struktur definiere, die eine Ladung des Applikators durch innere Kapillarwirkung ermögliche, vorgesehen sei, übersieht sie, dass nach den Feststellungen des Patentgerichts in der D11 auch alternative Ausgestaltungen der Seele aus Sintermaterial, Kunststoff (Polyethylen), Elastomer oder Metall, mithin...