...Das FA ist hierzu der Auffassung, das FG hätte den Anteil der vorzeitigen Kündigungen --wenn schon nicht für die Streitjahre, dann zumindest für ein späteres Jahr-- genau feststellen müssen. 19 cc) Die in die Rückstellungen einfließenden Gemeinkosten hat das FG --auf der Grundlage der Angaben des Klägers-- wie folgt ermittelt (hier exemplarisch für das Streitjahr 1992 wiedergegeben): 20 - Kfz-Kosten...