...Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 1 Der Angeklagte wurde vom Landgericht im ersten Rechtsgang am 12....
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2....
...Januar 2012 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 41.302,81 € festgesetzt. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2 Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg....
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen....
...Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt. I. 1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erteilung einer Information über ein von ihr angestrengtes Beschwerdeverfahren gemäß § 73 Abs. 3 BRAO. Der Anwaltsgerichtshof wies die Klage durch Gerichtsbescheid vom 29. September 2017 ab....
...Kosten sind nicht zu erstatten. 1 Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der bezeichneten Entscheidung des LSG ist als unzulässig zu verwerfen (§ 160a Abs 4 Satz 1 iVm § 169 Satz 2 SGG). 2 Nach § 160 Abs 2 Nr 3 SGG ist die Revision ua zuzulassen, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann....
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
...April 2016 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: 2.388,72 € I. 1 Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Räumung ihrer Mietwohnung in Anspruch. 2 In der ersten Instanz hat sich die Beklagte selbst vertreten und in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag gestellt. Das daraufhin gegen sie ergangene Versäumnisurteil wurde ihr am 9. Oktober 2015 zugestellt....
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten L. wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Brandstiftung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt....
...I. 1 Der Kläger will aus abgetretenem Recht gegen den Ehemann der Beklagten (fortan: Schuldner) eine titulierte Forderung in Höhe von 5.500 € nebst Zinsen sowie Kosten in Höhe von 1.716,60 € durchsetzen. Die Zedentin hat auf dem Miteigentumsanteil des Schuldners eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen....
...September 2010 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 80.000 € festgesetzt. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) und zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg....
.... § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO in entsprechender Anwendung). 2 Die allein noch anstehende Entscheidung darüber, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen zu treffen....
...November 2010 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 6.000 €. I. 1 Die Beklagten wenden sich gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil, durch das sie verurteilt worden sind, einer veränderten Teilungserklärung (§ 8 WEG) Zug um Zug gegen Zahlung von 5.000 € zuzustimmen....
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
...Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit banden- und gewerbsmäßigem Computerbetrug zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt...
...Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3....
Urteile
Bundesgerichtshof
4 StR 476/18
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