...Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren werden nicht erhoben (§ 21 GKG). Gegenstandswert: 666,40 €. I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Berufung mangels Begründung. 2 Die Klägerin begehrt Werklohn für Reparaturarbeiten....