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Urteile für Kosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...November 2013 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 2.915 €. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die mit der Revision geltend zu machende Beschwer von über 20.000 € nicht erreicht ist (§ 26 Nr. 8 EGZPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 365/13
...März 2018 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 196/18
...Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 286/15
...Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 481/15
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 570/14
...Juli 2014 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts wird zurückgewiesen. Streitwert: 1.620 € 1 1. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO erforderliche Wert der geltend zu machenden Beschwer von mehr als 20.000 € nicht erreicht ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 240/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 81/11
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Der Beschluss vom 24. Juli 2009, mit dem die Strafkammer die zum Amtsgericht Baden-Baden angeklagte Strafsache gegen den Angeklagten (Fall II.4 der Urteilsgründe) zu dem bei ihr anhängigen Strafverfahren hinzuverbunden hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 627/09
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts merkt der Senat an: Die Aufklärungsrügen (§ 244 Abs. 2 StPO) der Angeklagten K. und Ka. sind nicht schon deshalb unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die Aktenstellen der Beweismittel nicht angegeben sind....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 302/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 4. August 2015 bemerkt der Senat zu der vom Revisionsführer als Aufklärungsrüge (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 309/15
...Januar 2018 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. 1 Das Schreiben vom 26. März 2018 ist als Rechtsbeschwerde auszulegen. Der Kläger begehrt die Aufhebung der im Beschwerdeverfahren ergangenen Entscheidung des Landgerichts durch den Bundesgerichtshof....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 30/18
...Senat VII R 57/10 Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 1 Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 138 der Finanzgerichtsordnung nur noch über die Kosten zu entscheiden. 2 Billigem Ermessen entspricht es, diese dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) aufzuerlegen, welcher...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 57/10
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Sollte eine Überstellung des Beschuldigten zur Vollstreckung der verhängten Maßregel im Vereinigten Königreich nach dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 123/11
...Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 376/12
...Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin durch ihre Revisionen entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 350/14
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Dass das Landgericht einen Vermögensverlust großen Ausmaßes (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB) angenommen hat, begegnet keinen Bedenken....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 297/12
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 15. Mai 2015 bemerkt der Senat: Das Tatgericht ist zwar bei der Strafrahmenwahl verpflichtet, in einer Gesamtwürdigung zu prüfen, ob es den nach § 49 StGB gemilderten Regelstrafrahmen oder denjenigen eines minder schweren Falls anwendet (vgl. BGH, Beschluss vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 201/15
...Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge eines Verstoßes gegen § 258 Abs. 2 StPO ist jedenfalls unbegründet....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 198/15
...Es hat den Angeklagten des Weiteren dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen. Die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin hat es dem Angeklagten lediglich zu 25 % auferlegt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 431/16
...Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. 1 Die Klägerin hat sich mit zwei E-Mail-Eingaben vom 31.3. und 10.4.2017, hier eingegangen jeweils am selben Tag, gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 21.2.2017 (zugestellt am 1.3.2017) gewandt und sich über den Ausgang des Rechtsstreits "beschwert"....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 113/17 B