...Senat 8 VR 1/11 Aufschiebende Wirkung bei erfolgloser Klage im ersten Rechtszug 1 Der Antrag ist zulässig und begründet. 2 1. Das Bundesverwaltungsgericht ist für den Antrag zuständig, weil es durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision nicht abzuhelfen, Gericht der Hauptsache geworden ist (vgl. Beschluss vom 7....