...Es erschließt sich nicht, warum der in der aufgezeigten Weise hergeleitete Schluss aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich ist, wie der Kläger meint. 5 bb) Die Revision ist auch nicht wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) zuzulassen. 6 Der Kläger macht insoweit geltend, der Verwaltungsgerichtshof habe unterlassen,...