...II 11 Die zulässige Beschwerde der Anmelderin ist unbegründet, weil es sich bei der angemeldeten Marke um eine Angabe handelt, die zur Bezeichnung der geografischen Herkunft der beanspruchten Waren dienen kann (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). 12 Nach der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist eine Marke vom Schutz ausgeschlossen, wenn sie ausschließlich aus einem Zeichen oder einer Angabe besteht,...