...Das ist im Erinnerungsbeschluss damit begründet, die Marke „HAHNENKAMM-RENNEN“ bezeichne ein bedeutendes und im Inland sehr bekanntes Sportereignis, so dass die international registrierte Marke nur als Hinweis auf dieses Ereignis verstanden werden könne, nicht jedoch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen....