...werdenden Person im Kommunalabgabenrecht trotz Verweisung über Art. 13 KAG BY weiter zu beurteilen ist als im Steuerrecht, so dass im Kommunalabgabenrecht unter einer selbstständig tätig werdenden Person auch nicht selbstständig tätig werdende Personen, die beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen, erfasst werden und ob ein Vermieter oder Verpächter, der lediglich eine einzige Immobilie...