...An einem solchen System haben sich Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufspackungen, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, gemäß § 6 Abs. 1 VerpackV grundsätzlich zu beteiligen. 2 Die Klägerin führte und führt die Erfassung, also das Einsammeln der Verkaufsverpackungen und deren Verwertung, nicht selbst durch, sondern beauftragt...