...Darüber hinaus enthalten die Verträge Regelungen, nach denen der Beklagte im Falle des Übereignungsverlangens verpflichtet ist, sämtliche im Grundbuch in Abteilung II oder III im Range vor seiner Vormerkung eingetragenen Belastungen zu übernehmen, er "ansonsten jedoch keine weiteren Gegenleistungen zu erbringen" hat, "gleich welcher Art". 2 Die auf den Grundstücken errichteten Gebäude wurden zunächst...