...Zwar sei die Klägerin als GmbH eine juristische Person des Zivilrechts. Jedoch sei sie als öffentliches Unternehmen zu qualifizieren, das sich nicht in einer grundrechtstypischen Gefährdungslage befinde, weil sie vom Bund zu 100 % getragen werde. Ein Fall, in dem auch einem öffentlichen Unternehmen die Erhaltung eines Kulturdenkmals unzumutbar sei, sei vorliegend nicht gegeben....