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Urteile für Gläubiger

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Es beachtet damit nicht ausreichend, dass von einem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und dessen Kenntnis bei dem Gläubiger ausgegangen werden kann, wenn beide Teile über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners unterrichtet sind, weil der Schuldner dann weiß, nicht sämtliche Gläubiger befriedigen zu können, und dem Gläubiger bekannt ist, dass infolge der ihm erbrachten Leistung die Befriedigungsmöglichkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 174/15
...Der Gläubiger ist Polizeibeamter. Er war am 2. März 2015 bei einer „Dügida“-Demonstration in Düsseldorf als Unterabschnittsleiter eingesetzt. Die Schuldnerin war Organisatorin der „Dügida“....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 118/15
...Betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus Ansprüchen, die in verschiedene Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG fallen, kann sich der Dritte darauf beschränken, die einer Rangklasse zugeordneten Forderungen abzulösen . 2....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 18/11
...Diese setze voraus, dass die Schuldnerin die Zahlungen mit dem Vorsatz geleistet habe, ihre Gläubiger zu benachteiligen. Der Kläger habe einen solchen Vorsatz nicht beweisen können. Eine Beweiserleichterung komme ihm nicht zugute, denn die Schuldnerin sei zum Zeitpunkt der drei Zahlungen nicht zahlungsunfähig im Sinne des § 17 InsO gewesen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 62/10
...Die Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten verpflichtet den Gläubiger nicht zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen, wenn das Absehen von einer Mehranmeldung dazu führt, dass der Zessionar auf die Grundschuldzinsen zugreifen kann. Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 5. Mai 2011 wird zurückgewiesen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 133/11
...Das Grundstück war mit einer Sicherungsgrundschuld zugunsten der Frankfurter S. sowie mit mehreren Zwangssicherungshypotheken zugunsten anderer Gläubiger belastet. Es wurde vom weiteren Beteiligten am 2. Dezember 2011 zu einem Kaufpreis von 205.000 € freihändig veräußert....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 17/15
...Die Gläubiger würden durch die Verheimlichung pfändbarer Bezüge auch geschädigt. Dass ein Provisionsvorschuss in Höhe von 2.650 € und ein Beraterhonorar von 350 € pfändbare Bezüge beinhalte, sei anzunehmen. 6 2. Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Der Versagungsantrag des weiteren Beteiligten zu 1 vom 6./22. Februar 2007 ist unzulässig und daher zurückzuweisen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 133/08
...Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ausweislich § 9 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages das Kalenderjahr. 2 Der Antragsteller hat vorgetragen, er habe unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Steuerberatungsgesellschaft mit der Erstellung der Jahresabschlüsse zu den satzungsmäßigen Geschäftsjahren beauftragt und dies dem Finanzamt sowie dem Sicherheitentreuhänder als größtem Gläubiger mitgeteilt...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 16/15
...I. 1 Der durch das Finanzamt M. vertretene Gläubiger betreibt wegen Steuerrückständen die Verwaltungsvollstreckung gegen die Schuldnerin. Nachdem diese von dem Vollziehungsbeamten trotz Terminsetzung wiederholt nicht angetroffen worden war, hat der Gläubiger bei dem Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung für deren Wohnung beantragt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 64/13
...Danach kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern....
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  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 KSt 1/11, 8 KSt 1/11 (8 B 83/10)
...Die Annahme des Beschwerdegerichts, die Gläubiger der Gruppe drei würden durch den vom Schuldner vorgelegten Plan schlechter gestellt als bei Durchführung des Insolvenzverfahrens, ist eine überwiegend in den Verantwortungsbereich des Tatrichters fallende Prognoseentscheidung und kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ohnehin nur eingeschränkt nachgeprüft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZA 86/11
...Zivilsenat IX ZR 102/15 Insolvenzanfechtung: Kenntnis einer drohenden Zahlungsunfähigkeit bei einem für den Gläubiger eingesetzten Insolvenzverwalter Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. April 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 102/15
...November 2000 und damit auch bei der darin enthaltenen Verrechnungsabrede nicht den Vorsatz gehabt, ihre Gläubiger zu benachteiligen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 52/10
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 224/16
...Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Übersendung eine angemessene Wartefrist von mindestens zwei Wochen nach Zustellung des Urteils, durch das die einstweilige Verfügung erlassen oder bestätigt worden ist, an den Schuldner abgewartet hat. 2....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 59/14
...Februar 2002 - VII ZR 455/00, NJW 2002, 1488 unter I 4 b). 30 b) Der Senat entscheidet die Streitfrage dahingehend, dass im Anwendungsbereich des § 204 BGB im Regelfall auf den Zeitpunkt der Veranlassung der Bekanntgabe durch die Gütestelle an den Gläubiger abzustellen ist....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 405/14
...Zahlungen unter dem Druck der Zwangsvollstreckung müssten keine für den Gläubiger erkennbare Zahlungseinstellung indizieren. Zwangsmaßnahmen habe die Schuldnerin durch die Zahlungen abwenden können, was für eine ausreichende Liquidität spreche. II. 7 Diese Ausführungen halten rechtlicher Prüfung nicht stand....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 95/14
...Eine Stundungs- oder Stillhalteabrede im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO, die Gläubiger und Schuldner nach der Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers gemäß § 882c Abs. 1 ZPO, aber vor der Entscheidung über den dagegen gerichteten Widerspruch des Schuldners gemäß § 882d Abs. 1 ZPO oder über die sich ggf. anschließende sofortige Beschwerde vereinbaren, stellt ein Hindernis für die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 107/14
...., § 802l ZPO Rn. 32). 9 c) Nach einer dritten Auffassung steht dem Gläubiger für die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zu (LG Frankfurt, DGVZ 2017, 60 [juris Rn. 7 ff.]; Zöller/Seibel, ZPO, 32. Aufl., § 802l Rn. 17; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 802l Rn. 12 und § 802a Rn. 7; Enders, JurBüro 2015, 617, 618 f.)....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 120/17
...Sie geriet mehr als ein Jahr vor Insolvenzeröffnung gegenüber Sozialversicherungsträgern, Energieversorgungsunternehmen und anderen Gläubigern in Zahlungsrückstand. Im Zeitraum vom 26. Januar 2005 bis zum 12....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 143/12