Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung


Ausfertigungsdatum: 27.06.2017

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 27.6.2017 I 1966

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Abschnitt 5 Medizinische Forschung
Abschnitt 6 Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 3 Bauartzulassung
Abschnitt 7 Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
Abschnitt 8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1 Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
Unterabschnitt 2 Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
Abschnitt 9 Ausnahme
Kapitel 6 Melde- und Informationspflichten
Teil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Abschnitt 4 Radiologische Lage, Notfallreaktion
Teil 4 Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Abschnitt 3 Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
Kapitel 3 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
Kapitel 4 Radioaktiv kontaminierte Gebiete
Abschnitt 1 Radioaktive Altlasten
Abschnitt 2 Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
Kapitel 5 Sonstige bestehende Expositionssituationen
Teil 5 Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Teil 6 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
Teil 7 Verwaltungsbehörden
Teil 8 Schlussbestimmungen
Kapitel 1 Bußgeldvorschriften
Kapitel 2 Übergangsvorschriften