(SGB 6)
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)


Ausfertigungsdatum: 18.12.1989

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.2002 I 754, 1404, 3384;

Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis
Zweites Kapitel Leistungen
Vierter Abschnitt Serviceleistungen
Fünfter Abschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
Sechster Abschnitt Durchführung
Drittes Kapitel Organisation, Datenschutz und Datensicherheit
Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
Viertes Kapitel Finanzierung
Siebter Titel Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen
Achter Titel Berechnungsgrundsätze
Dritter Abschnitt Beteiligung des Bundes, Finanzbeziehungen und Erstattungen
Fünftes Kapitel Sonderregelungen
Erster Abschnitt Ergänzungen für Sonderfälle
Zehnter Unterabschnitt Organisation, Datenverarbeitung und Datenschutz
Elfter Unterabschnitt Finanzierung
Erster Titel (weggefallen)
Zweiter Titel Beiträge
Dritter Titel Verfahren
Vierter Titel Berechnungsgrundlagen
Fünfter Titel Erstattungen
Sechster Titel Vermögensanlagen
Zwölfter Unterabschnitt Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921
Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
Erster Unterabschnitt Grundsatz
Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur Teilhabe
Dritter Unterabschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe
Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und von Einkommen
Sechster Unterabschnitt Zusatzleistungen
Siebter Unterabschnitt Leistungen an Berechtigte im Ausland
Achter Unterabschnitt Zusatzleistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Neunter Unterabschnitt Leistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Sechstes Kapitel Bußgeldvorschriften