Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn
- 1.
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die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte,
- 2.
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der Rentenartfaktor und
- 3.
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der aktuelle Rentenwert
mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.