Die Beiträge werden getragen
- 1.
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bei selbständig Tätigen von ihnen selbst,
- 2.
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bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkasse,
- 3.
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bei Hausgewerbetreibenden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte,
- 4.
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bei Hausgewerbetreibenden, die ehrenamtlich tätig sind, für den Unterschiedsbetrag von ihnen selbst.