Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend
Ausfertigungsdatum: 12.04.1976
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 10.3.2017 I 420
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Beschäftigung von Kindern
Dritter Abschnitt Beschäftigung Jugendlicher
Vierter Titel Gesundheitliche Betreuung
Vierter Abschnitt Durchführung des Gesetzes
Erster Titel Aushänge und Verzeichnisse
Zweiter Titel Aufsicht
Dritter Titel Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften