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Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung (HandwFWFortbPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung


Ausfertigungsdatum: 01.03.2016

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 3 Teile des Fortbildungsabschlusses
§ 4 Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
§ 5 Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 6 Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern“
§ 7 Handlungsbereich „Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten“
§ 8 Handlungsbereich „Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten“
§ 9 Handlungsbereich „Personalwesen gestalten und Personal führen“
§ 10 Handlungsbereich „Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren“
§ 11 Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 12 Schriftliche Prüfung
§ 13 Mündliche Prüfung
§ 14 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 15 Bewerten der Prüfungsleistungen, Bestehen und Ermittlung der Gesamtnote
§ 16 Zeugnisse
§ 17 Wiederholen der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 18 Übergangsvorschriften
§ 19 Inkrafttreten

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