Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. HandwFWFortbPrV
  4. § 19
< § 18

Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung (HandwFWFortbPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung

Ausfertigungsdatum: 01.03.2016


§ 19 HandwFWFortbPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2016 in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz