In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
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Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern,
- 2.
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Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten,
- 3.
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Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,
- 4.
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Personalwesen gestalten und Personal führen und
- 5.
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Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.