Ausfertigungsdatum: 01.03.2016
(1) Im Handlungsbereich „Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren“ soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, unter Berücksichtigung betrieblicher und produktionsabhängiger Vorgaben Produktions-, Beschaffungs- und Dienstleistungsprozesse darzustellen, betriebswirtschaftlich zu analysieren, Optimierungspotenziale aufzuzeigen und Entscheidungsvorlagen für betriebliche Prozessverbesserungen auszuarbeiten.
(2) In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden: