Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung (HandwFWFortbPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung

Ausfertigungsdatum: 01.03.2016


§ 11 HandwFWFortbPrV Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in

1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine mündliche Prüfung.