§ 11 HandwFWFortbPrV Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine mündliche Prüfung.
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