Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung (HandwFWFortbPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung

Ausfertigungsdatum: 01.03.2016


§ 7 HandwFWFortbPrV Handlungsbereich „Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten“

(1) Im Handlungsbereich „Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten“ soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, die Bedeutung des Marketings einzuschätzen und bei der Erstellung eines Marketingkonzeptes mitzuwirken. Dazu gehört, die Entwicklung eines Marketingkonzeptes von der Umwelt- und Unternehmensanalyse bis hin zur Implementierung, Kontrolle und Nachsteuerung durchführen zu können.

(2) In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:

1.
mit Hilfe der Markt- und Umwelt- sowie der Unternehmensanalyse Marketingziele ausarbeiten und begründen,
2.
Marketingstrategien unter Verwendung von Marketinginstrumenten vorbereiten und Marketingkonzepte entwickeln,
3.
Marketingstrategien und -funktionen sowie Marketinginstrumente einordnen und Marketingkonzepte umsetzen sowie die Chancen des digitalen Marketings und des E-Business nutzen,
4.
beim Vertriebscontrolling mitwirken und
5.
ein Customer-Relationship-Management (CRM) aufbauen, umsetzen und pflegen.