Handwerksfachwirtfortbildungsprüfungsverordnung (HandwFWFortbPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung

Ausfertigungsdatum: 01.03.2016


§ 18 HandwFWFortbPrV Übergangsvorschriften

Begonnene Prüfungsverfahren zum „Kaufmännischen Fachwirt (HwK)“ und zur „Kaufmännischen Fachwirtin (HwK)“ sowie zum „Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk“ und zur „Fachwirtin für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk“ können bis zum 31. Dezember 2018 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Bei Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 30. September 2017 kann die Anwendung der bisherigen Vorschriften vereinbart werden.