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Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (BioSt-NachV)
Ausfertigungsdatum: 23.07.2009
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 125 G v. 29.3.2017 I 626
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
Teil 2
Nachhaltigkeitsanforderungen
§ 3
Anforderungen für die Vergütung
§ 4
Schutz von Flächen mit hohem Naturschutzwert
§ 5
Schutz von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand
§ 6
Schutz von Torfmoor
§ 7
Nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung
§ 8
Treibhausgas-Minderungspotenzial
§ 9
§ 10
Bonus für nachwachsende Rohstoffe
Teil 3
Nachweis
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 11
Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung
§ 12
Weitere Nachweise
§ 13
Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde
Abschnitt 2
Nachhaltigkeitsnachweise
§ 14
Anerkannte Nachweise
§ 15
Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 16
Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 17
Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 18
Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
§ 19
Nachtrag fehlender Angaben
§ 20
Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 21
Weitere Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
§ 22
Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 23
Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
§ 24
Nachhaltigkeits-Teilnachweise
Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen
§ 25
Anerkannte Zertifikate
§ 26
Ausstellung von Zertifikaten
§ 27
Inhalt der Zertifikate
§ 28
Folgen fehlender Angaben
§ 29
Gültigkeit der Zertifikate
§ 30
Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 31
Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4
Zertifizierungssysteme
§ 32
Anerkannte Zertifizierungssysteme
§ 33
Anerkennung von Zertifizierungssystemen
§ 34
Verfahren zur Anerkennung
§ 35
Inhalt der Anerkennung
§ 36
Nachträgliche Änderungen der Anerkennung
§ 37
Erlöschen der Anerkennung
§ 38
Widerruf der Anerkennung
§ 39
Berichte und Mitteilungen
§ 40
Anerkannte Zertifizierungssysteme auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 41
Weitere anerkannte Zertifizierungssysteme
Abschnitt 5
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 42
Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 43
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 44
Verfahren zur Anerkennung
§ 45
Inhalt der Anerkennung
§ 46
Erlöschen der Anerkennung
§ 47
Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 2
Aufgaben von Zertifizierungsstellen
§ 48
Führen von Schnittstellenverzeichnissen
§ 49
Kontrolle der Schnittstellen
§ 50
Kontrolle des Anbaus
§ 51
Kontrolle des Anbaus bei nachhaltiger landwirtschaftlicher Bewirtschaftung
§ 52
Berichte über Kontrollen
§ 53
Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 54
Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 55
Kontrollen und Maßnahmen
Unterabschnitt 4
Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 56
Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 57
Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Abschnitt 6
Besondere und Übergangsbestimmungen zum Nachweis
§ 58
Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für den Bonus für nachwachsende Rohstoffe
§ 59
Nachweis durch Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter
§ 60
Nachweis durch vorläufige Anerkennungen
Teil 4
Zentrales Informationsregister
§ 61
(weggefallen)
§ 62
(weggefallen)
§ 63
(weggefallen)
§ 64
(weggefallen)
§ 65
(weggefallen)
§ 66
Informationsregister
§ 67
Datenabgleich
§ 68
Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 69
(weggefallen)
Teil 5
Datenerhebung und -verarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 70
Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 71
Berichtspflicht der zuständigen Behörde
§ 72
(weggefallen)
§ 73
Datenübermittlung
§ 74
Zuständigkeit
§ 75
Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 76
Muster und Vordrucke
§ 77
Außenverkehr
Teil 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 78
Übergangsbestimmung
§ 79
Inkrafttreten
Anlage 1
(zu § 8 Absatz 3)Methode zur Berechnung des Treibhausgas-Minderungspotenzials anhand tatsächlicher Werte
Anlage 2
(zu § 8 Absatz 4)Standardwerte zur Berechnung des Treibhausgas-Minderungspotenzials
Anlage 3
(zu § 18 Absatz 2)Muster eines Nachhaltigkeitsnachweises
Anlage 4
(zu § 24 Absatz 1)Muster eines Nachhaltigkeits-Teilnachweises
Anlage 5
(zu § 33 Absatz 1, § 43 Absatz 1)Inhaltliche Anforderungen an Zertifizierungssysteme
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