Ausfertigungsdatum: 23.07.2009
Die zuständige Behörde kann von Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen, Schnittstellen, im Fall von Zertifizierungssystemen von den Personen nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a weitere Informationen verlangen, soweit dies erforderlich ist, um