Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung

Ausfertigungsdatum: 23.07.2009


§ 28 BioSt-NachV Folgen fehlender Angaben

Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 27 nicht enthalten.