Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG)
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Ausfertigungsdatum: 05.11.1957
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 31.7.2009 I 2512
Erster Teil  Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil  Zu erfüllende Ansprüche
Dritter Teil  Ablösung von Kapitalanlagen
Vierter Teil  
Fünfter Teil  
Sechster Teil  Schlußvorschriften
Erster Abschnitt  Vertragshilfevorschriften
Erster Titel  
Zweiter Titel  Stundung und Herabsetzung
von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen
Zweiter Abschnitt  Auflösung der auf Grund
des Anleihestockgesetzes und der Dividendenabgabeverordnung
gebildeten Treuhandvermögen
Dritter Abschnitt  Sonstige Schlußvorschriften