Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG)
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden

Ausfertigungsdatum: 05.11.1957


§ 107 AKG Freistellung von Verwaltungsgebühren

Polizeiliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.