Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG)
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden

Ausfertigungsdatum: 05.11.1957


§ 112 AKG Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach seiner Verkündung in Kraft.