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Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten


Ausfertigungsdatum: 16.08.2016

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2016 I 3106

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Kriterien für wirtschaftlich und technisch sinnvolle Vereinbarungen
§ 4 Vergütung abschaltbarer Lasten
§ 5 Technische Anforderungen an abschaltbare Lasten
§ 6 Regeln für die Zusammenlegung
§ 7 Vermarktung am Regelleistungsmarkt und am vortägigen Spotmarkt
§ 8 Ausschreibungsverfahren und Gesamtabschaltleistungen
§ 9 Vorverfahren
§ 10 Angebotserstellung
§ 11 Zuschlagserteilung
§ 12 Meldung der Verfügbarkeit
§ 13 Abruf der Abschaltleistung
§ 14 Einfluss der Verfügbarkeit auf die Vergütung
§ 15 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
§ 16 Abschaltbare Lasten in nachgelagerten Netzen
§ 17 Bericht der Bundesnetzagentur
§ 18 Kostenregelung
§ 19 Übergangsbestimmungen
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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